Die kompletten Richtlinien können Sie von dieser --> Webseite des Gäa e.V. <-- herunterladen.
In einem dicht besiedelten, hoch industrialisierten Land in Mitteleuropa ist es für einen Imker nur in Ausnahmefällen möglich, seine Bienen ausschließlich in naturbelassenen oder ökologisch (?) bewirtschafteten Gebieten bevölkern zu lassen. Selbst dort sind die fleissigen Imker nicht davor gefeit, von Umweltschäden betroffen zu sein. So zum Beispiel durchWindstreuung. Die Vogelwelt trägt so manches Ungemach in das so gelobte ökologisch bearbetete Gebiet. Ausserdem fliegen die Honigbienen über 4 Kilometer weit von ihren Beuten weg, um sich ihren Nektar zu besorgen.
Es ist einfach fast nicht mehr möglich, rein ökologisch respektive biologisch in unserer umweltversäuchten Welt imkern zu können.
So gut wie niemand. In jedem naturreinen Bienenhonig sind immer Microanteiele von irgendwelchen aus der Luft oder von der Tierwelt hergetragenen, nicht dareingehörenden Bestandteile, vor denen sich kein Imker schützen kann. Deshalb werden gesetzlich Grenzhöchstwerte festgesetzt, ab wann der geerntete Bienenhonig als Biohonig bezeichnet werden darf.
Alle Imker, die verantwortungsbewusst und sauber arbeiten, bieten ihren Honig als naturrein an. Also, ohne etwas dazugemischt zu haben. Die Industrie und einige Imker impfen Honige mit Akazienhonig, um das schnelle kristallisieren ( z.B. Rapshonig oder Himbeeren - Honig ) zu verhindern. Ich halte es für unsinnig, weil es dann schon kein naturbelassenes Imkern mehr ist. Aber da sind die Meinungen sehr konträr.
Wenige haben die Chanche, sortenreinen Honig ernten zu können. Sortenreinen Honig bekomme ich als Wanderimker z. B. im "Alten Land" während der Obstblüte. Wir Imker bzw. Imkerinnen in der Rhön haben dazu keine Gelgenheit, wirklich sortenreinen Bienenhonig hier in der wunderschönen Rhön ernten zu können.
Honigsorten bzw. Bienenhonig-Sorten finden Sie hier
Die Fütterung der Bienen finden Sie hier. sie sollte im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten mit Honig von der eigenen Imkerei erfolgen. Als Futtermittel dürfen nur ökologisch erzeugte Futtermittel eingesetzt werden. Die Verfütterung von Öko-Zuckersirup oder Öko-Zuckermelasse ist auf die Überwinterung und Jungvolkbildung zu beschränken und bedarf der Zustimmung durch die Kontrollbehörden.
Ausreichende Honig- und Pollenreserven sind für die Überwinterung in den Waben zu belassen. Eine Zusatzfütterung ist nur als Trachtlücken- und Notfütterung zulässig, und erfolgt ausschließlich zwischen letzter Honigernte und dem Beginn der nächsten Flugperiode.
Die Fütterung mit Pollenzusatzstoffen ist nicht gestattet.
Förderung der Selbstregulation und -heilung ist Leitgedanke aller Maßnahmen. Der Einsatz von chemisch-synthetischen und teilsynthetischen Medikamenten ist verboten. Zur Bekämpfung der Varroa-Milbe und anderer Krankheiten ist neben biotechnischen und biophysikalischen Methoden der Einsatz von
zulässig.
Das Beschneiden von Bienenflügeln sowie andere Verstümmelungen sind verboten. Sämtliche Behandlungsmethoden sind aufzuzeichnen.
Drohnenbrut darf nur zum Zwecke der Varroabekämpfung entfernt werden.
Die Honiggewinnung in der ökologischen Imkerei hat unter Berücksichtigung aller bekannten qualitätserhaltenden Gesichtspunkte nach den Prinzipien der sorgsam angewandten, guten fachlichen Praxis (ausreichender Reifegrad des Honigs, keine Brut in den Waben, Arbeit mit lebensmittelechten Materialien) zu erfolgen. Der Einsatz chemischer Repellents sowie das Abtöten der Bienen im Rahmen der Honigernte sind verboten. Die wertgebenden Bestandteile des Honigs sollen durch Lagerung und Abfüllung möglichst wenig beeinträchtigt werden. Druckfiltration ist nicht erlaubt. Durch Wahl geeigneter Abfüllverfahren ist eine Erwärmung auf mehr als 40 Grad Celsius auszuschließen. Die Lagerung soll dunkel, kühl und trocken erfolgen.
Auf den Honiggläsern ist im Sinne einer klaren und wahren Kennzeichnung folgender Hinweis (sinngemäß) anzubringen:
Wegen des großen Flugradiuses ( über 4 Kilometer! ) der Honigbienen ist nicht zu erwarten, dass sie nur oder überwiegend ökologisch bewirtschaftete Flächen befliegen.